Inklusion
“Wir sind alle verschieden, es gibt keinen Standard für einen Menschen, aber wir teilen alle den menschlichen Geist.” (Stephen Hawking in seiner Eröffnungsrede zu den Paralympics, 2012)
Das Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen legt seit dem 01.06.2015 die allgemeine Schule als Ort der sonderpädagogischen Förderung fest.
Abweichend hiervon können Eltern die Förderschule wählen.
Sonderpädagogische Unterstützung kann wegen folgender Beeinträchtigungen notwendig werden:
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Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernbehinderung, Sprachbehinderung, Erziehungsschwierigkeit)
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Geistige Behinderung
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Körperbehinderung
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Hörschädigungen
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Sehschädigungen
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Autismus-Spektrum-Störungen