Kinder, deren Eltern SGB II (Arbeitslosengeld II), Sozialgeld, Sozialhilfe(SGB XII), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen, haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).
Leistungen
Folgende Leistungen werden angeboten:
Ausflüge und Klassenfahrten
Mehrtägige Klassenfahrten und Ausflüge, wie zum Beispiel ein Theaterbesuch mit der Klasse werden bezahlt.
Schulbedarf
Zwei Mal im Jahr gibt es einen Zuschuss für Schulsachen (Ranzen, Hefte, Stifte). Zu Beginn des Schuljahres werden 70 Euro, zum 2. Halbjahr 30 Euro gezahlt.
Mittagessen in der OGS
Es gibt einen Zuschuss für das Mittagessen in der OGS. Der Elternanteil beträgt dadurch nur noch 1 Euro pro Tag.
Lernförderung
SchülerInnen haben die Möglichkeit, Lernförderung zu erhalten, wenn dadurch das Lernziel, die Versetzung in die nächste Klasse, erreicht werden kann.
Sport, Musik, Kultur
Der Beitrag zum Sportverein oder zur Musikschule wird mit 10 Euro monatlich übernommen.
Diese Leistungen erhalten Sie nur, wenn Sie einen Grundantrag und für jede weitere Leistung Folgeanträge stellen.