Sollten Sie bemerken, dass sich Ihr Kind häufig am Kopf kratzt, besonders hinter den Ohren und im Nacken, könnte dies ein Zeichen für Läuse sein. Da Läuse Blutsauger sind, brauchen sie alle drei bis sechs Stunden neues Blut und hinterlassen in den kleinen Bisswunden etwas Speichel, der den Juckreiz bei Ihrem Kind auslöst.
Hat sich ein Kind an Läusen angesteckt, muss es konsequent behandelt werden, damit die Parasiten wieder beim Kind verschwinden und andere Kinder nicht anstecken können. Dies ist in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen besonders wichtig. Gegen die Läuse gibt es wirksame Arzneimittel, die von der Kinderärztin verschrieben werden und von der Krankenkasse übernommen werden. Zum Arzt sollten Sie auch gehen, wenn Ihr Kind sich blutig kratzt oder sich Hautstellen entzündet haben.
Wir haben an unserer Schule einen Ablaufplan festgelegt:
Alle Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, das Auftreten von Läusen sofort telefonisch oder schriftlich im Sekretariat und bei der Klassenleitung zu melden.
Nach erfolgter Behandlung kann das Kind die Schule wieder besuchen, wenn uns eine unterschriebene Bescheinigung über die durchgeführte Behandlung nach Anlage 1 vorgelegt wird.
Nach 8-10 Tagen muss der Schule die durchgeführte Zweitbehandlung auf einer Bescheinigung nach Anlage 2 bestätigt werden.
Tritt innerhalb von 4 Wochen ein Neubefall auf, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Am Tag der Information über das Auftreten von Läusen bei einem Kind erhalten alle Kinder der Klasse eine Information nach Anlage 3 (Wie entdecke ich einen Kopflausbefall?).
Zu Ihrer Information sind alle Anlagen als Download beigefügt: