hier finden Sie die Verträge für die OGS und die 8-1-Betreuung für das kommende Schuljahr als pdf-Datei.
Die Beitragsmodalitäten für die OGS regelt die jeweils gültige Beitragssatzung der Stadt Bornheim.
Unabhängig vom Elternbeitrag für die OGS wird durch den Träger ein Entgelt für das Mittagessen erhoben. Diese Kosten werden vom Träger pauschal im Lastschriftverfahren monatlich eingezogen. Das SEPA-Lastschrift-Formular ist im Vertrag enthalten.
Bitte beachten Sie: Das Ende der Anmeldefrist ist der 15.03.2024. Nach der Anmeldefrist können keine neuen Verträge angenommen werden.